Zum Zeitpunkt der TÜV-Abnahme werden vom Sachverständigen die aktuellen deutschen Gesetzesvorschriften angewendet.
Sollten gesetzliche Regelungen einer erfolgreichen Begutachtung entgegenstehen besteht kein Rechtsanspruch auf eine Abnahme
zur Erlangung der Straßenzulassung wenn dies für KER innovatec GmbH rechtlich nicht möglich ist.
Die übrigen Punkte zum Bau eines Fahrzeuges bleiben unberührt. Die Unmöglichkeit einer Abnahme und Zulassung für den Straßenverkehr
berechtigt nicht zum Abbruch/Stornierung des Auftrages. Schadenersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.
Ist eine Abnahme zur Zulassung am Straßenverkehr nur mit baulichen Veränderungen am Fahrzeug möglich, sind die Kosten gegen Nachweis vom Auftraggeber
in voller Höhe zusätzlich zum Kaufpreis zu bezahlen.
5.900,00 €